Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

Hier finden Sie das Minsterschreiben vom 30.10.2020

 

Demnach gilt landesweit für alle Schulen (Ministerschreiben):

– die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab Jahrgang 5,

– die Umsetzung der Stufe 2 des HKM-Leitfadens für die Jahrgangsstufen 1-6.

– Die Vorgabe, Schulsport nach Möglichkeit im Freien durchzuführen. Die Ausübung soll kontaktlos erfolgen (Bitte an dem Wetter angepasste Kleidung denken!)

 

Zu weiteren Einzelfragen (Konkretisierung des SSA):

– Für die Jg. 1-6 gilt der eingeschränkte Regelbetrieb. Aber auch in Stufe 2 sind Kurse in Pflichtfächern und im WPU als feste Lerngruppen anzusehen, die weiter stattfinden sollen.

– Klassen- oder jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften, Projekte und Veranstaltungen sind auszusetzen.

– Der Ganztagsbetrieb / die Nachmittagsbetreuung läuft unter Einhaltung aller bekannten Vorgaben weiter, dies schließt auch das Mittagessen ein.

 

Für die Gesamtschule Mücke gilt: Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt für das Schulgelände, den Unterricht und die Pausen. Das Absetzen der Maske ist den Pausen gestattet, um etwas zu essen und zu trinken und um kurz durchzuatmen. Hierbei soll ein deutlicher Abstand zu den Umstehenden gegeben sein. Über Zeitpunkt und Dauer der Maskenpause während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft.

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